Außerunterrichtlichen Veranstaltungen
kommen bei der Erfüllung erzieherischer Aufgaben der Schule eine besondere
Bedeutung zu.
Daher ist es besonders wichtig, dass möglichst alle
Schülerinnen und Schüler einer Klasse an diesen Veranstaltungen teilnehmen
können.
Einen hohen Stellenwert haben dabei die Schullandheimaufenthalte
der Klassen 5 oder 6, die Studienfahrten der Klassen 8 oder 9 und die
Begegnungen im Rahmen der Schulpartnerschaften.
Der Sozialfonds wurde von Seiten der SMV und des
Elternbeirats ins Leben gerufen*. Kinder und Jugendliche, deren Eltern
aufgrund eines
finanziellen Engpasses für die Kosten außerunterrichtlicher
Veranstaltungen nicht voll aufkommen können, sollen aus diesem Fonds
unterstützt
werden. Die Fondsmittel stammen aus den Erträgen von
Schulveranstaltungen und Spenden.
Die Vergaben der Zuschüsse erfolgt durch ein Gremium, dem der
Elternbeiratsvorsitzende, der Schulleiter und eine Lehrerin oder ein Lehrer
der Schule angehören.
Folgende Kriterien liegen der Vergabe von Zuschüssen durch
den Fonds zugrunde:
> Keine
finanzielle Unterstützung durch staatliche Stellen.
> Kinder,
deren Eltern einen Finanzierungsengpass haben.
> Eltern,
deren Kinder im selben Jahr gleichzeitig oder kurz hintereinander an außerunterrichtlichen
Veranstaltungen teilnehmen und für die eine
Teilnahme eine starke finanzielle Belastung bedeutet.
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den Gesamtkosten der
Veranstaltung und der persönlichen Lage der Familie. Da die Mittel begrenzt
sind, sollte jeder Antragsteller einen höchstmöglichen Beitrag selbst
leisten.
Die Antragsstellung erfolgt direkt über die Klassenlehrerin
bzw. den Klassenlehrer. Der Zuschuss wird auf das jeweilige Klassenkonto
überwiesen.
Schulkonferenz am 19.05.2009
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