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 Sozialfonds

 


Außerunterrichtlichen Veranstaltungen
kommen bei der Erfüllung erzieherischer Aufgaben der Schule eine besondere Bedeutung zu.
Daher ist es besonders wichtig, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse an diesen Veranstaltungen teilnehmen können.
Einen hohen Stellenwert haben dabei die Schullandheimaufenthalte der Klassen 5 oder 6, die Studienfahrten der Klassen 8 oder 9 und die Begegnungen im Rahmen der Schulpartnerschaften.

Der Sozialfonds wurde von Seiten der SMV und des Elternbeirats ins Leben gerufen*. Kinder und Jugendliche, deren Eltern aufgrund eines
finanziellen Engpasses für die Kosten außerunterrichtlicher Veranstaltungen nicht voll aufkommen können, sollen aus diesem Fonds unterstützt
werden. Die Fondsmittel stammen aus den Erträgen von Schulveranstaltungen und Spenden.

Die Vergaben der Zuschüsse erfolgt durch ein Gremium, dem der Elternbeiratsvorsitzende, der Schulleiter und eine Lehrerin oder ein Lehrer der Schule angehören.


Folgende Kriterien liegen der Vergabe von Zuschüssen durch den Fonds zugrunde:


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Keine finanzielle Unterstützung durch staatliche Stellen.

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Kinder, deren Eltern einen Finanzierungsengpass haben. 

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Eltern, deren Kinder im selben Jahr gleichzeitig oder kurz hintereinander an außerunterrichtlichen Veranstaltungen teilnehmen und für die eine
   Teilnahme eine starke finanzielle Belastung bedeutet.


Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den Gesamtkosten der Veranstaltung und der persönlichen Lage der Familie. Da die Mittel begrenzt sind, sollte jeder Antragsteller einen höchstmöglichen Beitrag selbst leisten.

Die Antragsstellung erfolgt direkt über die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer. Der Zuschuss wird auf das jeweilige Klassenkonto überwiesen.

Schulkonferenz am 19.05.2009

 
* Der Sozialfonds der Schule wurde in der Schulkonferenz am 08.12.2008 gegründet.