Allgemein | Aufnahme | G F S | DVA | Wahlpflichtfach | Abschlussprüfung |
G F S in der Realschule |
Diese Art der Leistungsfeststellung war seither vor allem in der gymnasialen Oberstufe üblich und ist mit der Einführung des Bildungsplans 2004 auch in die Realschule übertragen worden.
In den Jahrgängen 8 und 9 der Realschule muss verbindlich jeweils eine GFS erbracht werden.
Die GFS trägt den veränderten und stärker schülerzentrierten Arbeitsweisen Rechnung, die der neue Bildungsplan vermehrt verlangt (z.B. projektartiges Arbeiten). Eine GFS kann z.B. eine schriftliche Hausarbeit, eine Jahresarbeit, ein Projekt, ein Referat, eine Präsentation, ein naturwissenschaftliches Experiment usw. sein.
Die GFS muss hinsichtlich des Niveaus, des zeitlichen Aufwands für den Schüler und der Gewichtung bei der Notengebung einer Klassenarbeit, einschließlich der hierfür notwendigen Vorbereitung, entsprechen. Die Note wird den Noten der schriftlichen Klassenarbeiten hinzugefügt. D.h. der Schüler/die Schülerin erhält dann eine Note mehr als die Mitschüler, die ihre GFS in einem anderen Fach anfertigen.
Jeder Schüler/jede Schülerin kann eine GFS in einem Fach seiner Wahl erbringen. Die Lehrkraft bestimmt in Beratung und im Einvernehmen mit dem Schüler Themen und Form der GFS. |
Dr.-Engel-Realschule 2008 - 2014