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Kollegium | Elternbeirat |
Vergleich Gemeinschaftsschule - Realschule |
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Klassenstruktur1 |
Verlängertes gemeinsames Lernen für Kinder mit unterschiedlichen, also mit allen Begabungen; Lerngruppen |
Kinder mit Empfehlung für RS und Gym... Seit Schuljahr 2012/2013 auch Schüler mit Werkrealschulempfehlung |
Ganztagesbetreuung |
Verpflichtende, gebundene Ganztagesbetreuung für alle Kinder an vier Unterrichtstagen (07:30 bis 15:35 Uhr); rhythmisierter Tagesablauf |
Freiwillige, offene Ganztagesbetreuung mit Wahlfreiheit für Schüler und Eltern aus dem Ganztagesangebot (07.30 bis 15:35 Uhr); stark auf die individuellen Bedürfnisse der Familien ausgerichtet |
Angebote |
Schulsozialarbeit, Mensa; |
Schulsozialarbeit, Mensa; |
Klassenstufen |
Klassenstufe 1
bzw. 5 bis 10; Anschluss berufliche Gymnasien |
Klassenstufe 5
bis 10; |
Klassenteiler |
28 Schülerinnen und Schüler |
30 Schülerinnen und Schüler |
Bildungsplan |
Grundlage: Bildungsplan der RS; daneben Lernangebote mit hauptschulgerechten und gymnasialen Inhalten |
Bildungsstandard der Realschule mit Fokussierung auf qualifizierte Aus-bildungsberufe und berufliche Gym; G 9 (6 Jahre RS + 3 Jahre B.Gymn.) |
Unterricht |
Individuelles, selbstverantwortliches und kooperatives Lernen der Schüler und Schülerinnen |
Fachorientiertes Lernen bei wechselnden Methoden und Sozialformen |
Differenzierung |
Differenzierung in jeder Klasse nach dem jeweiligen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler |
Differenzierung entsprechend den gegebenen Bedingungen in den einzelnen Klassen; besonders in D, E und M |
Lehrkräfte |
sind Lernbegleiter, die zum eigen-ständigen Lernen auf den unter-schiedlichen Niveaus anregen |
Fachlehrkräfte gestalten den Unterricht bei fachorientierter Ausrichtung |
Notengebung |
Keine Notengebung; differenzierte verbale Beurteilungen bei persönlicher Rückmeldung |
Notengebung auf der Grundlage der mündlichen, schriftlichen und fach-praktischen Leistungen |
Versetzung |
Alle Schülerinnen und Schüler jeder Klassenstufe werden versetzt |
Versetzung nach der Versetzungsordnung; Probeversetzung mit Nachprüfung für Nichtversetzte2 |
Prüfung |
Nach den Standards der Realschule Notengebung für d. Abschlusszeugnis |
Mittlere Reife – Prüfung |
Abschluss |
Jedes Kind soll den für ihn bestmöglichen Abschluss erreichen
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Mittlere Reife; Hauptschulabschluss mit der Versetzung in die Klassenstufe 10 erreicht |
Anmerkungen:
1.
Grundschulempfehlung:
Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch und Mathematik für
- die Werkrealschule: 3,1
und geringer
- die Realschule: 3,0 bis 2,5
- das Gymnasium: 2,4 bis 1,0
Die
Grundschulempfehlung ist seit dem Schuljahr 2012/2013 nicht mehr verbindlich,
d.h. die Eltern können für ihr Kind die Schulart wählen, die sie wünschen.
Der aufnehmenden Schule ist nicht bekannt, welche Grundschulempfehlung die
Kinder erhalten haben.
2. Nachprüfung nach § 1/6 der Versetzungsordnung an Realschulen:
Die
Klassenkonferenz kann nicht versetzten Schülern für einen Zeitraum von etwa
vier Wochen die Aufnahme in die nächst höhere Klasse gestatten. Zum Ende
dieser
Probezeit werden die Schüler in den Fächern, die geringer als „ausreichend“
bewertet worden sind, geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ersetzt die Note
des
vorliegenden Jahreszeugnisses.