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 Schul- und Hausordnung

 

Zusammenleben und Zusammenarbeit von mehreren hundert Menschen erfordern naturgemäß eine gewisse Ordnung und gegenseitige Rücksichtnahme. Grundlage dafür sollen die im Verhaltenskodex festgelegten gemeinsamen Ziele für ein gutes Zusammenleben an unserer Schule und diese Schul- und Hausordnung sein.
 

1.  Schule und Schulträger haften nicht für das persönliche Eigentum der Schülerinnen und Schüler

2.  Fahrräder, Mofas und Mopeds werden auf den zugewiesenen Plätzen abgestellt.

3.  Für mutwillige Beschädigungen innerhalb des ganzen Schulbereichs und an allen seinen festen und beweglichen Einrichtungen durch Schülerinnen und Schüler sind diese, bzw. ihre Erziehungsberechtigten, ersatzpflichtig.

4.  Alle Schüler und Schülerinnen sind für Sauberkeit und Ordnung an ihren Arbeitsplätzen im Klassen- oder Fachraum verantwortlich. Dies gilt auch für das gesamte Schulgelände.

5.  Mit dem Klingelzeichen sind die Klassenzimmer aufzusuchen.

6  a)  Während der großen Pause am Vor- und Nachmittag verlassen Schülerinnen und Schüler die Schulgebäude.

    b)  Pausengelände ist der Schulhof.

7.  Rauchen und Alkoholkonsum auf dem gesamten Schulgelände ist grundsätzlich untersagt. Darunter fallen auch alle elektronischen Inhalationssysteme.

8.  a)  Das sichtbare Mitführen und der Gebrauch von mp3- Playern und sonstiger Unterhaltungsmedien und deren Zubehör und anderer störender Gegenstände ist während der allgemeinen Schulzeiten auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.

     b) Gleiches gilt für Mobiltelefone.

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9.  Aufenthalt im Schulgebäude:

      a)  Außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit dürfen sich Schüler/ -innen nur mit Genehmigung oder unter Aufsicht einer Lehrperson in den Schulgebäuden aufhalten.

             b)  Auswärtige und Eislinger „Fahrschüler/ innen“ dürfen sich im Aufenthaltsraum aufhalten, wenn sich dies als notwendig erweist.

             c)  Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

 

        10.  Im Falle einer Erkrankung ist die Schule möglichst umgehend zu benachrichtigen.

        Für die Beurlaubung vom Unterricht gilt die Schulbesuchsverordnung.

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11.  Das Schneeballwerfen, „Einseifen“, Schleifen und Rutschen ist im gesamten Schulbereich verboten.

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12.  Für Turnhallen, Hallenbad und sonstige Sportanlagen gelten die zusätzlich erlassenen Ordnungen.

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13.  Die Schüler/ -innen sind von den Lehrern/ -innen auf diese Schulordnung hinzuweisen.

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Diese Schulordnung (Erstfassung 7.11.1996) wurde von der Schulkonferenz am 09.12.2014 beschlossen.

Alle am Schulleben Beteiligten sind aufgefordert, an der Umsetzung, Ausgestaltung und Einhaltung dieser Ordnung mitzuwirken!



     Schulordnung zum Herunterladen bzw. Ausdrucken

     Hallenordnung zum Herunterladen bzw. Ausdrucken