1.
Schule und Schulträger haften nicht für das persönliche
Eigentum der Schülerinnen und Schüler
2.
Fahrräder, Mofas und Mopeds
werden auf den zugewiesenen Plätzen abgestellt.
3.
Für mutwillige Beschädigungen innerhalb des
ganzen Schulbereichs und an allen seinen festen und beweglichen
Einrichtungen durch Schülerinnen und Schüler sind diese, bzw. ihre
Erziehungsberechtigten, ersatzpflichtig.
4.
Alle Schüler und Schülerinnen sind für
Sauberkeit und Ordnung an ihren Arbeitsplätzen im Klassen-
oder Fachraum verantwortlich.
Dies gilt auch für das gesamte Schulgelände.
5.
Mit dem Klingelzeichen sind die Klassenzimmer
aufzusuchen.
6 a) Während
der großen Pause am Vor- und Nachmittag verlassen Schülerinnen
und Schüler die Schulgebäude.
b)
Pausengelände
ist der
Schulhof.
7.
Rauchen
und Alkoholkonsum auf dem gesamten Schulgelände ist grundsätzlich
untersagt. Darunter fallen auch alle elektronischen Inhalationssysteme.
8.
a) Das sichtbare Mitführen und der Gebrauch von mp3- Playern
und sonstiger Unterhaltungsmedien und deren Zubehör und anderer
störender Gegenstände ist während der allgemeinen
Schulzeiten auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.
b) Gleiches
gilt für Mobiltelefone.
k
9. Aufenthalt im Schulgebäude:
a)
Außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit dürfen sich Schüler/
-innen nur mit Genehmigung oder unter Aufsicht einer Lehrperson in den
Schulgebäuden aufhalten.
b)
Auswärtige und Eislinger „Fahrschüler/ innen“
dürfen sich im Aufenthaltsraum aufhalten, wenn sich dies als notwendig
erweist.
c)
Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.
10.
Im Falle einer Erkrankung ist die Schule
möglichst umgehend zu benachrichtigen.
Für die Beurlaubung vom Unterricht gilt die Schulbesuchsverordnung.
g
11.
Das Schneeballwerfen, „Einseifen“, Schleifen
und Rutschen ist im gesamten Schulbereich verboten.
g
12.
Für Turnhallen, Hallenbad und sonstige
Sportanlagen gelten die zusätzlich erlassenen Ordnungen.
g
13.
Die Schüler/ -innen sind von den Lehrern/ -innen auf
diese Schulordnung
hinzuweisen.
g
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